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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Kamps über die Aufnahme von Hunden zur vorübergehenden Betreuung

Die Hundepension Kamps gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während des Aufenthalts eine artgerechte Haltung, ausreichenden Auslauf, Pflege, Futter, erforderliche Medikationen (müssen vom Halter ausreichend gestellt werden) Aufmerksamkeit und Zuneigung. Die Versorgung der Hunde erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.

Besonderheiten im Umgang und in der Verpflegung des zu betreuenden Tieres (z. B. Wäsche, Fellpflege, Ängste) sind im Aufnahmevertrag festzuhalten. Dieser ist ausgefüllt zum Check in mitzubringen. 


Kontakt und Erreichbarkeit

Der Hundehalter wird durch die Hundepension Kamps benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Ggf. muss/müssen der/die Hund/e abgeholt werden. Eine Erstattung der Kosten gibt es nicht.

Der Hundehalter verpflichtet sich, der Hundepension Kamps seine Kontaktdaten sowie mindestens eine Telefonnummer anzugeben, unter der er für den Zeitraum der Betreuung täglich erreichbar ist. Zudem hat der Hundehalter mindestens eine weitere Person mit Kontaktdaten zu benennen, die in seiner Abwesenheit über das Tier verfügen und Entscheidungen treffen kann, wenn der Hundehalter nicht erreichbar ist.


Unterbringung

Der Hundehalter ist über die Unterbringung und Haltung des Hundes in der Hundepension Kamps in einem Beratungsgespräch während einer Besichtigung eingehend informiert worden.

Besonderheiten der Verpflegung, Ernährung und medizinischen Versorgung sind vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Aufnahmevertrag festgehalten.

Der Hundehalter wurde darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dies bezieht sich ausdrücklich auf andere, in Betreuung befindlichen Hunde sowie auf mögliche Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und daraus resultierende Verletzungen.

Dem Hundehalter ist bewusst, dass es im Rahmen der Betreuung zu Verhaltensänderungen des Tieres kommen kann (z. B. verändertes oder ausbleibendes Fressverhalten). Die Hundepension Kamps ist lediglich verpflichtet, das Futter in der abgesprochenen Weise anzubieten. Eine Zwangsernährung ist erst dann geschuldet, wenn sie medizinisch indiziert und von einem Tierarzt angeordnet wurde.

Die Haftung der Hundepension Kamps ist auf Schäden beschränkt, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen.

Der Hundehalter übernimmt die alleinige Verantwortung für sämtliche Schäden, die während des Aufenthalts eventuell an Menschen, anderen Hunden oder an der Einrichtung bzw. Einrichtungsgegenständen entstehen und über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen.

Die Hundepension Kamps behält sich vor, übermäßig aggressive oder offensichtlich ansteckend kranke Tiere bei der Übergabe abzulehnen. In diesem Fall wird die Zahlung einbehalten und eine Ausfallentschädigung in Höhe des ggf. noch offenen Rechnungsbetrags berechnet, sofern ein oder mehrere empfohlene Probetag/e nicht gebucht oder eine Krankheit verschwiegen wurde.

Läufige Hündinnen können ab dem ersten Tag der Läufigkeit für sechs Wochen nicht aufgenommen werden. Wird eine Hündin während des Aufenthalts läufig, ist diese umgehend aus der Pension abzuholen. 
Eine Erstattung der möglicherweise angefallenen Kosten gibt es nicht.


Floh- und Zeckenschutz / Kotuntersuchung

Hunde müssen einen aktuellen Floh- und Zeckenschutz nachweisen. Dies ist über die Eintragung vom Tierarzt im Heimtierausweis nachzuweisen.

Eine Entwurmung muss (maximal 1 Monat vor Aufenthalt) durchgeführt werden. Dies muss vom Tierarzt entweder im Heimtierausweis oder in einem separaten Wurmpass dokumentiert werden.
Alternativ wird ein negatives Sammelkotproben-Ergebnis (drei Kotabsätze) auf Endoparasiten und Giardien benötigt. Ebenfalls vom Tierarzt zu dokumentieren und darf nicht älter als 7 Tage sein.

Das negative Ergebnis muss zum Check-in vorgelegt werden. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Kotuntersuchung ebenfalls verpflichtend.


Krankheit und Impfung

Der Hundehalter garantiert, dass sein Tier über den gesetzlich vorgeschriebenen Impfschutz verfügt.
Beim Anreisetag muss der gültigen Impfausweis sowie die Hundehaftpflichtversicherungspolice vorgelegt werden. Der Impfausweis kann bereits zur Vorabprüfung nach bestätigter Buchung per E-Mail an die Hundepension Kamps gesendet werden.

Ist der Impfschutz nicht gültig, abgelaufen (Impflücken über sechs Monate) oder unvollständig, kann das Tier nicht aufgenommen werden. Es fällt eine Ausfallentschädigung des Gesamtbetrages (100 %) an.

Vorgeschriebene Impfungen:
• Staupe (S)
• Hepatitis (H)
• Parvovirose (P)
• Parainfluenza (Pi)
• Leptospirose (L oder L4)
• Bordetella bronchiseptica (Bb)
• Tollwut (T oder R)

Gültigkeit:
• T + SHP: 3 Jahre
• Bb + Pi + L: 1 Jahr

Bei vier oder mehr Monaten Abstand zwischen Leptospirose-Impfungen ist eine Grundimmunisierung erforderlich (Dauer insgesamt 7 Wochen).

Betreuungsvergütung / Zahlung

Der Hundehalter verpflichtet sich, die im Betreuungsvertrag vereinbarten Preise zu zahlen.

Bankverbindung:
Hundepension Kamps inh. Tobias Kamps
IBAN: DE62500105175454710562
BIC: INGDDEFFXXX

Die Reservierung ist nach dem Eingang der Buchungsbestätigung (per Mail) verbindlich.
Die Zahlung ist nach Rechnungseingang per Vorauszahlung zu überweisen. 

Stornierung

Stornierungsgebühren
• 0 (Anreisetag) bis 6 Tage vor Anreise: Es werden 100 % des stornierten Betrages fällig.
• 7 bis 30 Tage vor Anreise: Es werden 50 % des stornierten Betrages fällig.
• 30 bis 60 Tage vor Anreise: Es werden 25% des stornierten Betrages fällig.
• keine Aufnahme wegen fehlender Impfungen am Anreisetag: 100 % Ausfallentschädigung

Alle Stornierungen müssen schriftlich (z.B. per Mail) erfolgen.

Abholung / Nichtabholung

Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Betreuung.

Der/Die Hund/e ist/sind nach Ablauf der Betreuungszeit abzuholen.
Nach 8 Tagen kann das Tier weitervermittelt oder in ein Tierheim gebracht werden. Alle Kosten trägt der Hundehalter.


Mitzubringende Gegenstände


• gültiger Impfausweis
• negatives Kotuntersuchungsergebnis
• Kopie der Hundehaftpflichtversicherung
• gewohntes Futter + Mengenangabe
• ggf. Medikamente mit Plan

Für freiwillig mitgebrachte Gegenstände (Decken, Spielzeug etc.) wird keine Haftung übernommen.

Aufenthalt 

In den Schulferien gilt ein Mindestaufenthalt von 5 Tagen für Pensionshunde.
An Sonn- und Feiertagen kommt eine Betreuungspauschale von 15€ hinzu.

Bringzeiten
Montags- Freitag: 7:00 – 9:00Uhr nach Absprache
Samstags: ab 8 Uhr nach Absprache
Sonn- und Feiertags: ab 10 Uhr nach Absprache gegen Aufpreis

Abholzeiten
Montags- Freitag: 16:00 – 18:00 Uhr nach Absprache
Samstags: bis 14 Uhr nach Absprache 
Sonn- und Feiertags: bis 14 Uhr nach Absprache gegen Aufpreis.
Samstags, Sonn- und Feiertags: nach 14Uhr wird ein voller Tagesstättentag abgerechnet. Hier gilt dann ebenfalls die Abholung bis 18:00Uhr. 

Bring- und Abholtage gelten als Betreuungstage.

Ggf. bestehen Bring- und Abholmöglichkeiten außerhalb der oben genannten Zeiten.


Hast Du Fragen?

Viele Antworten findest du auch in den FAQ.

 

Horster Weg 6,46499 Hamminkeln

+49 (0) 171 648 5183

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